Die steigenden Covid-19-Fallzahlen haben den Kanton Basel-Stadt dazu veranlasst, per 24. November 2021 die Massnahmen in Gesundheitseinrichtungen zu verschärfen (Medienmitteilung).
Zertifikatspflicht auf dem Areal der UPK Basel
Auf dem Areal der UPK Basel gilt für Personen ab dem 16. Lebensjahr eine Zertifikatspflicht. Besuchende werden gebeten ihr Covid-Zertifikat am Empfang im Direktionsgebäude (DR) vorzuweisen.
Besuchende der Klinik für Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit ihr Zertifikat am dortigen Empfang vorzuweisen.
Öffnungszeiten Empfang Klinik für Kinder und Jugendliche:
Mo bis Fr 8 - 12 Uhr, 13 - 17 Uhr
Regelungen der Klinik für Forensik
Maskenpflicht
Auf dem gesamten Areal der UPK Basel gilt für Besuchende eine Maskenpflicht. Sowohl in Innenräumen als auch draussen.
Hygienemassnahmen
Bitte deszinfizieren Sie vor Betreten des Areals Ihre Hände. Halten Sie 1,5m Abstand zu anderen Personen.
Falls Sie Symptome der COVID-19-Erkrankung zeigen, ist ein Besuch des UPK Campus nicht möglich.
Besuche
Besuche sind weiterhin möglich, jedoch nur nach Vorweisen des Covid-Zertifikats. Wir bitten Sie die Besuche, wenn möglich, im Freien abzuhalten.
Weitere Informationen zu den Besuchen
Lageplan UPK Basel
Für allgemeine medizinische Fragen rund um das Coronavirus wenden Sie sich bitte an die Infoline des Bundesamtes für Gesundheit BAG (täglich 24 Stunden): +41 58 463 00 00.
Spezifische Fragen zum Kanton Basel-Stadt beantwortet die Infoline des Kantons: Tel. 0800 463 666; Mo-Fr: 07:30 - 17:00 Uhr, Sa+So: 10:00 - 16:00 Uhr.