Begutachtung mit Kindern und Jugendlichen
Die Kinder- und Jugendforensische Ambulanz (JAM) der Klinik für Forensik klärt Kinder und Jugendliche hinsichtlich rechtlicher Fragestellungen ab. Beauftragt wird die JAM von Jugendanwaltschaften, Gerichten sowie Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Eine solche Begutachtung dauert in der Regel drei bis vier Monate.
Ambulantes Angebot
Strafrechtliche Gutachten beantworten beispielsweise Fragen zur Persönlichkeitsentwicklung, zu psychischen Störungen, zur Schuldfähigkeit, zur Legalprognose sowie zu geeigneten Massnahmen. Zivilrechtliche Gutachten nehmen beispielsweise Stellung zum Ausmass von Verhaltensauffälligkeiten, zur auslösenden oder verstärkenden Rolle einer allfälligen psychischen Krankheit oder von kontextuellen Faktoren, zu Selbst- oder Fremdgefährdung und zu geeigneten Massnahmen. In Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Familienrecht der Klinik für Kinder und Jugendliche der UPK Basel werden auch familienrechtliche Fragen geklärt.
Die Begutachtung findet in der Regel in den Räumen der JAM statt. Je nach Ausgangslage werden die Gutachten auch im Untersuchungsgefängnis oder in anderen Institutionen durchgeführt. Eine Begutachtung beinhaltet neben detaillierter Aktenkenntnis drei bis sechs Untersuchungsgespräche mit den Jugendlichen und Abklärungen mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen. Es werden je nach Indikation auch psychologische Testungen sowie körperliche, neurophysiologische, bildgebende und labormedizinische Untersuchungen durchgeführt.
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