Ihre Rechte – Was Sie wissen müssen
Ein Aufenthalt in einem Spital kann auch Fragen auslösen. Welche Rechte Sie als Patientin oder als Patient haben, finden Sie untenstehend erläutert. Sollten Sie weitere Fragen haben, so zögern Sie nicht, Ihr Behandlungsteam zu kontaktieren – dieses gibt Ihnen gerne Antworten auf Ihre Fragen.
Recht auf Information
Als Patientin oder Patient der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel haben Sie das Recht, über die Art Ihrer Erkrankung und deren voraussichtliche Entwicklung, über die vorgesehenen Untersuchungen und Behandlungen, über die damit verbundenen Vor- und Nachteile, Risiken und Folgen sowie über mögliche Alternativen umfassend und verständlich aufgeklärt zu werden. Besprechen Sie offene Fragen jederzeit mit Ihrem Behandlungsteam.
Selbstbestimmungsrecht
Untersuchungen, Behandlungen und individuelle Rehabilitations- oder Pflegemassnahmen dürfen nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Vorbehalten bleiben einzig Notfälle, in denen eine sofortige Intervention dringlich und unerlässlich ist, um Ihr Leben zu erhalten oder die unmittelbare Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung abzuwenden.
Patientenverfügung
Eine psychiatrische Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit festzuhalten, wie in Ihrem Sinne gehandelt werden soll, falls Sie urteilsunfähig sind. Sie können darin ausführen, welche Therapien Ihnen gut tun und denen Sie zustimmen und welche Sie für sich ablehnen. Zudem können Sie Ihre Vertretungspersonen benennen und Informationen zu Ihrer Krankheit machen.
Psychiatrische Patientenverfügung
Arbeitshilfe Psychiatrische Patientenverfügung
Urteilsunfähige Patientinnen und Patienten
Sind Sie urteilsunfähig und innert nützlicher Frist nicht in der Lage in eine notwendige Behandlung einzuwilligen, entscheidet das Behandlungsteam nach Ihrem mutmasslichen Willen. Dabei werden Willenserklärungen wie die Patientenverfügung berücksichtigt und nach Möglichkeit nahestehende Personen befragt, zum Beispiel die von Ihnen genannten Vertrauenspersonen in der Patientenverfügung. Sollten Sie eine gesetzliche Vertretung haben, wird vor einer Behandlung deren Einwilligung eingeholt.
Akteneinsichtsrecht
Die UPK Basel sind verpflichtet, eine Dokumentation über Ihre Behandlung zu führen und diese während zehn Jahren aufzubewahren. Sie haben das Recht, Einsicht in diese Akten zu verlangen. Ausserdem haben Sie das Recht auf eine Kopie der Akten, soweit keine schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen. Wenden Sie sich hierfür an akteneinsicht@. Zu Ihrer Identifikation wollen Sie uns bitte einen Scan Ihrer Identitätskarte mailen. Bei nicht HIN-geschützten Mail-Adressen erfolgt die Zustellung einer Aktenkopie per Post, hierfür benötigen wir Ihre Postadresse. upk.ch
Schweigepflicht
Alle Mitarbeitenden der UPK Basel unterstehen der Schweigepflicht. Alle Angaben, die Sie zu Ihrer Person, Ihren Lebensumständen und Ihrer Krankheit machen, werden vertraulich behandelt. Sie haben die Möglichkeit, bei Bedarf einzelne Mitarbeitende von der Geheimhaltung zu entbinden. Ausserdem sieht das Gesetz in gewissen Fällen Ausnahmen von der Schweigepflicht vor (zum Beispiel Auskunftspflicht an Strafuntersuchungs- und Strafverfolgungsbehörden beim Verdacht auf Erfüllung schwerwiegender Straftatbestände).
Die UPK Basel gehen davon aus, dass die erforderlichen medizinischen Angaben an Weiterbehandelnde und an Ihre nächsten Angehörigen gemacht werden dürfen. Falls Sie dies nicht wünschen, müssen Sie Ihr Behandlungsteam entsprechend anweisen.
Ethische Fragen
Ethik in den UPK befasst sich mit Patientenwünschen und Behandlungspflichten, mit Grenzsituationen und schwierigen Entscheidungen. Wenn Sie den Wunsch nach einer Beratung haben, wenden Sie sich an Ihr Behandlungsteam oder melden Sie sich bei der Klinischen Ethik.
Haftung des Spitals
Sind Sie der Meinung, dass Sie einen Schaden erlitten haben, wenden Sie sich an Ihr Behandlungsteam. Dieses wird Ihr Anliegen aufnehmen und an den Rechtsdienst weiterleiten. Sie können sich jedoch auch direkt an den Rechtsdienst oder mittels Beschwerdeformular an das Beschwerdemanagement wenden.
Beschwerderecht (allgemein)
Haben Sie Anregungen? Hat Sie während Ihres Aufenthalts in den UPK Basel etwas gestört? Auch diese Mitteilungen können Sie anbringen. Der CEO der UPK Basel freut sich über Ihr Feedback.
Ihre Beschwerde können Sie uns online oder über das Behandlungsteam via Rückmeldeformular zukommen lassen.
Beschwerde gegen die Fürsorgerische Unterbringung (FU) sowie gegen eine Behandlung ohne Zustimmung
Sie haben das Recht, gegen eine Fürsorgerische Unterbringung (FU) sowie gegen die Anordnung einer Behandlung ohne Ihre Zustimmung schriftlich Beschwerde einzureichen. Ihr Behandlungsteam hat entsprechende Beschwerdeformulare und ist verpflichtet, Ihnen bei der Erstellung eines Rekurses sowie dem Versand behilflich zu sein. Senden Sie die Beschwerde an folgende Adresse: Gericht für fürsorgerische Unterbringungen, Rheinsprung 18, Postfach 1532, 4001 Basel.
Ombudsstelle
Haben Sie bezüglich Ihrer Behandlung in den UPK ein Anliegen oder eine Reklamation, die sich im Gespräch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht klären lässt, dann nehmen Sie mit der Ombudsstelle Spitäler Nordwestschweiz (Regula Diehl, Advokatin und Mediatorin, Rümelinsplatz 14, 4001 Basel, kontakt@) oder mit der Patientenstelle Basel (Hebelstrasse 53, Postfach, 4002 Basel, ombudsstelle-spitaeler.chpatientenstelle.basel@) Kontakt auf. bluewin.ch
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